Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Geschäftsbeziehungen mit Celina Zeiler, weiterführend „Agentur“ genannt, gelten die unten angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind in allen Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gültig, selbst wenn es sich um Zusatz- oder Nebenleistungen handelt und nicht explizit auf die AGBs Bezug genommen wird.

Als Grundlage gilt jeweils die zum Geschäftsabschluss gültige Fassung. Sollte der Kunde den AGBs nicht binnen vier Wochen widersprechen, gelten diese als akzeptiert.

Die Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung. Diese und weitere Ergänzungen sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch die Agentur angenommen werden. 

Leistungen und Urheberrecht

Alle Leistungen der Agentur (Konzepte, Fotos, Videos, Rezepte, Texte, Beiträge, Präsentationen, Grafiken, Illustrationen, Moodboards, Skizzen und Entwürfe) unterliegen dem Urheberrecht. Ohne schriftliche Einwilligung der Agentur ist es dem Kunden nicht gestattet, die Inhalte der Agentur selbst abzuändern, an Dritte weiterzugeben oder in identer Form mit einem anderen Dienstleister umsetzen zu lassen.

Der Kunde wird der Agentur rechtzeitig alle Informationen und Dateien übermitteln, welche zur Erfüllung des Auftrages benötigt werden. Der Kunde stellt sicher, dass diese Unterlagen frei von Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechten oder sonstigen Rechten sind und für den vereinbarten Zweck eingesetzt werden dürfen. Sollte der Kunde dies nicht überprüfen und rechtliche Konsequenzen entstehen, wird die Agentur keinen Schadenersatz übernehmen und dem Kunden die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung in Rechnung stellen.

Nutzungsrecht der Inhalte

Der Kunde hat die Agentur darüber zu informieren, für welche Medien/Kanäle und wie lange die erstellten Inhalte genutzt werden. Durch die Zahlung des Honorars erhält der Kunde das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Die Nutzung ist ausschließlich für Österreich vorgesehen. Sollten die Leistungen außerhalb von Österreich anfallen bzw. eingesetzt werden, muss dies ausdrücklich vereinbart und abgegolten werden.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offene Dateien. Diese werden dem Kunden nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Agentur und gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.

Rechte und Pflichten bei der Konzepterstellung

Wenn der Kunde im Zuge der Geschäftsanbahnung die Erstellung eines Konzepts in Auftrag gibt und die Agentur einwilligt, stellt dies bereits ein vorvertragliches Verhältnis dar, in dem die AGBs der Agentur und die oben beschriebenen Urheberrechte gültig sind.

Auch wenn die Konzepterstellung in der Regel kostenlos ist, hat der Kunde zu beachten, dass die Agentur bereits eine erhebliche kosten- und zeitintensive Vorleistung erbringt, obwohl der Kunde selbst noch keine finanzielle Gegenleistung erbringen muss. Der Kunde hat anzuerkennen, dass die ausgearbeiteten Inhalte bereits geschäftsrelevant sind und die Basis für eine Zusammenarbeit sein können.

In seltenen Fällen kann die vom Kunden gewünschte Vorleistung das übliche Ausmaß überschreiten. In diesem Fall wird die Agentur dem Kunden die Konzeption entsprechend des Aufwandes verrechnen. Diese Regelung zielt darauf ab, die kosten- und zeitintensive Vorleistung der Agentur zu honorieren und das Verständnis für den geschäftlichen Wert der vorvertraglichen Verhältnisses zu stärken.

Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden vor dem Beginn der Konzeptionsphase darüber zu informieren, falls Kosten für die Konzeption veranschlagt werden müssen. Wenn der Kunde einverstanden ist und es nach der Konzeptvorstellung zu einer Buchung kommt, werden dem Kunden die Kosten bei der ersten Rechnung wieder gutgeschrieben.

Angebote und Kosten

Das Honorar wird individuell nach Umfang und Art der beauftragten Leistung errechnet. Die Angebote bzw. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich und können jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden.

Die Agentur wird jede Leistung unmittelbar verrechnen, sobald diese erbracht wurde. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Jene Leistungen, die nicht durch das vorher vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dazu gehören spezielle Aufwendungen wie Requisiten, Untergründe, Reisekosten und Models sowie ein überdurchschnittlich hoher Besprechungsaufwand.

Bei einer zu erwartenden Überschreitung der Kosten wird die Agentur den Kunden unmittelbar über die höheren Kosten in Kenntnis setzen. Für eine damit einhergehende Zeitverzögerung beim Produktionsstart oder sonstige Schäden wird die Agentur keine Haftung bzw. keinen Schadenersatz übernehmen.

In speziellen Situationen sieht die Agentur vor, eine Anzahlung einzufordern:

  • Bei Projekten, die sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten ziehen
  • Bei Projekten, die eine Auftragssumme von 10.000 Euro überschreiten
  • Bei Projekten, bei denen die Agentur zur Vorbereitung in eine kosten- und zeitintensive Vorleistung gehen muss. Dies ist vor allem bei größeren und aufwendigeren Produktionen der Fall, wenn die Agentur mit der Besorgung von speziellen Requisiten, Zutaten oder Bilduntergründen beauftragt ist.

Leitfäden und Anforderungen für Produktionen

Sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, ist die Agentur in der Art der Durchführung des Auftrags frei. Die Agentur entscheidet, wann das Shooting innerhalb der vereinbarten Frist stattfindet (wichtig vor allem in Hinblick auf Lichtverhältnisse o.Ä.) und welche fotografischen Mittel und Requisiten eingesetzt werden.

Die Anforderungen für die Leistungen werden zwischen Agentur und Kunden schriftlich in Form eines Leitfadens (auch Briefing genannt) festlegt. Dem Kunden wird das Briefing-Formular per Mail übermittelt, welches ausgefüllt retourniert werden muss. Der Kunde verpflichtet sich, Wünsche und konkrete Vorstellungen im Briefing festzuhalten. Die Agentur wird die Shootings nach bestem Wissen und Gewissen anhand der definierten Anforderungen umsetzen. Die Contentproduktion findet in der Regel am Standort der Agentur und ohne Anwesenheit des Kunden statt.

Der Kunde muss beachten, dass das Ergebnis von externen Faktoren wie Lichtverhältnissen und anderen Umweltbedingungen beeinflusst werden kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Variabilitäten Teil des kreativen Prozesses sind.

Nachträgliche Anpassungen und Korrekturen sind möglich, jedoch muss der Kunde anerkennen, dass nicht alle Inhalte im Nachhinein bearbeitet oder retuschiert werden können. Darüber hinaus kann die Agentur keine Garantie für Anmerkungen übernehmen, die erst nach dem Shooting eingebracht wurden und nicht zuvor explizit in dem schriftlichen Briefing festgehalten wurden.

Die Agentur darf den Auftrag zur Gänze oder zum Teil auslagern und durch Dritte ausführen lassen. Die Agentur hat in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Anforderungen eingehalten werden.

Redaktionelle Hoheit

Die Redaktionelle Hoheit der Genusskuss Instagramplattform und des Genusskuss Online Magazins obliegt der Agentur. Das bedeutet, dass die Agentur alle inhaltlichen Entscheidungen trifft und eigenständig Themen, Inhalte und Strukturen definiert.

Der Kunde darf Themenvorschläge und Wünsche einbringen, die Agentur gibt allerdings keine Garantie, dass diese auch tatsächlich übernommen werden.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle personenbezogenen Informationen und geschäftlichen Daten und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelt werden, werden vertraulich behandelt.

Der Vertragspartner erklärt sich durch die Auftragserteilung bis auf Widerruf damit einverstanden, dass die Agentur die von ihm übermittelten Daten zum Zweck der Vertragserfüllung und für Werbezwecke speichern, verarbeiten und verwenden darf. Dazu gehören personenbezogene Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geschäftsstandort, Telefonnummer, Kontodaten und geschäftliche Daten wie Datum, Bestellmenge, Leistungsumfang und Preis.

Der Kunde muss die Agentur unmittelbar darüber in Kenntnis setzen, wenn sich relevante Daten ändern.

Termine und Fristen

Fristen und Termine werden in gemeinsamer Abstimmung festgelegt. Wenn Termine oder Fristen seitens der Agentur nicht eingehalten werden können, wird die Agentur den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, der Agentur eine Nachfrist von 14 Tagen zu gewähren. Sollte die Leistung in diesem Zeitraum nicht erbracht werden, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.

Wenn Termine und Fristen aufgrund von Krankenständen, einer Verzögerung beim Kampagnenstart oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen für den Kunden nicht einhaltbar sind, können diese in Absprache mit der Agentur verschoben werden.

Freigaben

Nach erbrachter Leistung werden dem Kunden die Inhalte zur Abnahme zur Verfügung gestellt. In der Regel werden die Inhalte via WeTransfer zum Download versendet oder via Dropbox oder auf einem Server des Kunden übermittelt. Der Kunde hat die Freigabe schriftlich innerhalb einer zumutbaren Frist von drei Werktagen zu erteilen. Sollten in diesem Zeitraum keine Änderungswünsche durch den Kunden bekannt gegeben werden, gilt die Leistung als freigegeben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden für jede Leistung eine Freigabeschleife zu. Wenn die Änderungswünsche über das übliche Ausmaß hinausgehen, wird die Agentur den Aufwand nachverrechnen.

Mahnungen

Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde zuerst eine Zahlungserinnerung. Wenn im Zuge der dabei vereinbarten Nachfrist keine Zahlung erfolgt, fallen die gesetzlichen Verzugszinsen in der jeweils geltenden Höhe an und es wird eine Mahngebühr von 40 Euro verrechnet. Wenn nach sechs Wochen immer noch keine Zahlung eingelangt ist, erhält der Kunde einen letzten Mahnschrieb mit einer Mahngebühr in der Höhe von 40 Euro. Sollte nach acht Wochen kein Zahlungseingang erfolgt sein, werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Stornobedingungen und Rücktrittsvereinbarungen

Wenn der Kunde eine Stornierung des Projektes in Erwägung zieht, hat er die Agentur unverzüglich zu informieren. Sollte die Agentur bereits in Vorleistung gegangen sein, muss der Kunde für die bereits entstandenen Kosten aufkommen. Für den Fall, dass eine Stornierung nicht innerhalb von 5 Werktagen vor Umsetzung des Projektes erfolgt, wird die Agentur die Hälfte des Honorars in Rechnung stellen.

In folgenden Situationen ist die Agentur berechtigt, unmittelbar von einem Vertrag zurückzutreten:

  • Bei Verstoß gegen elementare Bestimmungen des Vertrages
  • Bei Zahlungsverzug
  • Bei rechtlichen Verstößen und Rufschädigung

Sollte einer dieser Fälle eintreten, werden dem Kunden bereits erbrachten Leistungen von der Agentur in Rechnung gestellt.

Verlust oder Beschädigung

Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial) haftet die Agentur nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Die Agentur haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

Mängel und Schadenersatzansprüche

Die Agentur haftet nur für nachweisbares vorsätzliches Handeln sowie grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche sind auf das vereinbarte Honorar beschränkt.

Bei begründeten Mängeln muss die Agentur dem Kunden entweder eine Verbesserung der Leistung, einen Nachtrag, einen Austausch der Leistung oder einen Rücktritt von dem Vertrag bieten. Der Kunde hat kein Recht, zwischen den genannten Varianten zu wählen. Der Kunde hat das Recht, eine Reduktion des Honorars zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Agentur nach zwei Verbesserungsversuchen bzw. Nachlieferungen immer noch kein zufriedenstellendes Ergebnis liefern kann. Wenn im Mangelfall stattdessen ein Dritter von dem Kunden mit dem Projekt beauftragt wird, ist die Agentur ist in keinem Fall dazu verpflichtet, für die Kosten aufzukommen.

Copyright und Referenzen

Der Kunde ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) dazu verpflichtet, die Herstellerbezeichnung
(=Namensnennung) bzw. den Copyright-Vermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar/sichtbar, insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar dem Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar wiefolgt anzubringen:

Foto: © Celina Zeiler, Genusskuss, Ort und (sofern veröffentlicht) Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.

Im Fall einer Veröffentlichung auf Social Media ist die Instagram Genusskuss Seite zu markieren oder die Genusskuss Website zu verlinken. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet reicht die Bekanntgabe der jeweiligen Website.

Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat der Fotograf nach Maßgabe der §§ 81ff UrhG zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Die Ansprüche stehen dem Fotografen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung der Pflicht zur Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs. 2 UrhG) unbeschadet eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu.

Die Agentur behält sich das Recht vor, die Arbeiten zu Referenzzwecken auf der Website anzuführen. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung der Inhalte bei der Agentur beantragen.

Konkurrenz

Die Zusammenarbeit oder der Ausschluss von direkten Mitbewerbern des Vertragspartners wird weder räumlich noch zeitlich garantiert.

Rechtliches

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Agentur.
Es gelten Österreichisches Recht und die Vertragssprache Deutsch.